Regionaler Kirchenrat

Der regionale Kirchenrat bildet das ordentliche Gremium der Kirchgemeinden. Er tritt mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf zusammen. Der regionale Kirchenrat setzt sich zusammen aus je zwei Mitgliedern der einzelnen Kirchenräte, wovon eines der Präsident bzw. die Präsidentin des jeweiligen Kirchenrates sein muss, und der Leitung des Pastoralraumes.

Der regionale Kirchenrat nimmt namentlich folgende Aufgaben wahr:

  • Vertretung der Kirchgemeinden nach aussen, sofern es um staatskirchenrechtliche Fragen geht.
  • Vorberatung aller den Pastoralraum betreffenden Vorlagen im Kompetenzbereich der Kirchgemein­den. Dabei gibt der regionale Kirchenrat bei jeder Vorlage eine Empfehlung für die Beratung und Beschlussfassung in den einzelnen Kirchenräten ab.
  • Einberufung der Versammlung der Gesamtkirchenräte.
  • Festlegung der Traktandenliste für die Versammlung der Gesamtkirchenräte.
  • Genehmigung des Pastoralraumbudgets.
  • Überprüfung der jährlichen Abrechnung betreffend Kostenaufteilung.
  • Jährliche Überprüfung der Kostenaufteilung

Stefan Wicki

Präsident des Regionalen Kirchenrates

Dorfchärn 3
6247 Schötz

Caroline Erni

Kirchmeierin
Schötz

Dorfchärn 3
6247 Schötz

Markus Müller

Pastoralraumleiter

Kirchplatz 5
6244 Nebikon

Karin Steinmann

Kirchenrats-Präsidentin
Altishofen - Nebikon

Oberdorf 14
6246 Altishofen

Peter Estermann

Kirchmeier
Altishofen - Nebikon

Oberdorf 14
6246 Altishofen

Markus Fischer

Kirchenrats-Präsident
Egolzwil - Wauwil

Dorfstrasse 38
6242 Wauwil

Daniela Lehni

Kirchmeierin
Egolzwil - Wauwil

Dorfstrasse 38
6242 Wauwil