Regionaler Kirchenrat
Der regionale Kirchenrat bildet das ordentliche Gremium der Kirchgemeinden. Er tritt mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf zusammen. Der regionale Kirchenrat setzt sich zusammen aus je zwei Mitgliedern der einzelnen Kirchenräte, wovon eines der Präsident bzw. die Präsidentin des jeweiligen Kirchenrates sein muss, und der Leitung des Pastoralraumes.
Der regionale Kirchenrat nimmt namentlich folgende Aufgaben wahr:
- Vertretung der Kirchgemeinden nach aussen, sofern es um staatskirchenrechtliche Fragen geht.
- Vorberatung aller den Pastoralraum betreffenden Vorlagen im Kompetenzbereich der Kirchgemeinden. Dabei gibt der regionale Kirchenrat bei jeder Vorlage eine Empfehlung für die Beratung und Beschlussfassung in den einzelnen Kirchenräten ab.
- Einberufung der Versammlung der Gesamtkirchenräte.
- Festlegung der Traktandenliste für die Versammlung der Gesamtkirchenräte.
- Genehmigung des Pastoralraumbudgets.
- Überprüfung der jährlichen Abrechnung betreffend Kostenaufteilung.
- Jährliche Überprüfung der Kostenaufteilung
Stefan Wicki
Präsident des Regionalen Kirchenrates
Dorfchärn 3
6247 Schötz
Caroline Erni
KirchmeierinSchötz
Dorfchärn 3
6247 Schötz
Markus Müller
Pastoralraumleiter
Kirchplatz 5
6244 Nebikon
Karin Steinmann
Kirchenrats-PräsidentinAltishofen - Nebikon
Oberdorf 14
6246 Altishofen
Hanspeter Häfliger
KirchmeierAltishofen - Nebikon
Oberdorf 14
6246 Altishofen
Markus Fischer
Kirchenrats-PräsidentEgolzwil - Wauwil
Dorfstrasse 38
6242 Wauwil
Daniela Lehni
KirchmeierinEgolzwil - Wauwil
Dorfstrasse 38
6242 Wauwil