Vorstellung Arbeit Synode
Montag, 31. August 2026
Wir berichten von unseren Aufgaben als Synodale.
Aus dem Pastoralraum Mittleres Wiggertal sind Urs Purtschert, Thomas Schmid (Fraktionspräsident) und Brigitt Schumacher in der Synodalfraktion Willisau.
Unsere Fraktion besteht aus 15 Mitgliedern, davon Jules Rampini und Andreas Graf als geistliche Mitglieder und Sandra Hartmann-Huber als Synodalrätin (vergleichbar Regierungsrätin).
Wir vertreten die Kirchgemeinden in der Synode (Parlament der Landeskirche Luzern, vergleichbar mit Kantonsrat). Unsere Sessionen finden zweimal im Jahr im Kantonsratssaal statt. Sie sind öffentlich, Besucher sind auf der Tribüne willkommen.
Die Synode umfasst 100 gewählte Mitglieder. Davon sind 14 Geistliche (Seelsorgerinnen und Seelsorger) und 86 Laienmitglieder.
Es gibt sieben Synodalwahlkreise: Entlebuch, Habsburg, Hochdorf, Luzern, Pilatus, Sursee und Willisau.
Unsere wichtigsten Aufgaben als Synodale sind:
– Wir wählen den Synodalrat, den Synodalverwalter, die Mitglieder der Kommissionen und anderer kirchlicher Organisationen.
– Wir beraten und genehmigen Synodalgesetze, Synodalverordnungen und Synodalbeschlüsse.
– Wir sind für Finanzgeschäfte zuständig wie Genehmigung des Budgets, des Beitragssatzes für die Vorstellung Arbeit Synode Kirchgemeinden, die Rechnungsabnahme und allfällige Gewinnverwendung.
Es gibt folgende Kommissionen: Geschäftsprüfungskommission, Staatskirchenrechtliche Kommission, Kommission für Diakonie und soziales Engagement, Kommission Seelsorge und Bildung und seit 2023 die Sonderkommission «Aufarbeitung Missbrauch».
Unsere Fraktion ist in allen Kommissionen mit einer oder zwei Personen vertreten. Somit haben die meisten Fraktionsmitglieder eine zweite Daueraufgabe.
Ein paar Punkte aus der Frühlingssession vom Mai 2026:
Wir durften unter anderem über die Gewinnverwendung debattieren. Der Überschuss wird aufgeteilt als Vorfinanzierung für Leistungen an Kirchgemeinden, einen Zuschuss in die Pensionskasse der Landeskirche, für Leistungen zum Schutz vor Grenzverletzungen und Machtmissbrauch und für armutsbetroffene Menschen im Kanton Luzern. Der Rest fliesst ins Eigenkapital.
Zusätzlich genehmigte die Synode das überarbeitete Gesetz über die Baubeiträge zur besseren Unterstützung finanzschwacher Kirchgemeinden.
Wir hoffen, wir konnten einen besseren Einblick über unser Wirken als Synodale geben. Gerne geben wir auch persönlich Auskunft über unsere Arbeit.
Brigitt Schumacher und Thomas Schmid